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Der "Charterschein"!

Dank dieser Berechtigung dürfen Sie ohne Bootsführerschein schippern.

 
 

Kaum zu glauben, aber war.

Sie können mit dem WaterCamper auch ohne Bootsführerschein Ihren Campingurlaub auf dem Wasser verbringen.

Sie benötigen lediglich einen Charterschein, den wir Ihnen nach einer theoretischen und praktischen Einweisung ausstellen.

Charterschein- Bedingungen

Die Charterbescheinigung ist eine amtlich anerkannte Bescheinigung, die das Führen eines gemieteten Sportbootes auch ohne den vorgeschriebenen Sportboot-Führerschein-Binnen zulässt. Die Bescheinigung gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Mietzeit. Der Charterschein ist keine Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten, kein Ersatz für den amtlichen Sportboot-Führerschein-Binnen und gilt nur solange das Boot gemietet ist.    

 Voraussetzungen für eine Charterbescheinigung sind:

  • - Eine theoretische und praktische Einweisung durch das Charterunternehmen.
  • - Die Boote dürfen maximal 15 m Länge haben.
  • - Nur 12 Personen sind an Bord erlaubt.
  • - Eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h darf nicht überschritten werden.

An bestimmten Stellen gelten zusätzliche Bedingungen:

  • - Durchfahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne.
  • - Fahrverbot ab Windstärke 4.
  • - Gefahren werden darf nur bei Tag.

Hier ist das Chraterschein Revier in der Landkarte markiert:

Kartenquelle: ADAC-Sportschifffahrt

 

 

 

Der Charterschein

 
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